Privat-gewerbliche Trägergesellschaften
Alle Träger, die nicht zu den öffentlichen, kirchlichen oder freigemeinnützigen Trägern zählen, gelten als privat-gewerbliche Träger. Dazu gehören insbesondere private Investorengemeinschaften und Gesellschaften (GmbH und ähnliche). Im Gegensatz zu Freigemeinnützigen Trägern dürfen und sollen Privat-gewerbliche Trägergesellschaften auch in kaufmännischer Hinsicht wirtschaften und somit Gewinne erzielen. Erwirtschaftete Gewinne fließen dabei in vielen Einrichtungen wieder in die Ausstattung der Einrichtung und kommen somit ebenfalls den Bewohnern zu Gute.
Aufgaben der Trägergesellschaft