Freigemeinnützige Trägergesellschaften
Unter den Freigemeinnützigen Trägern versteht man die weiteren Wohlfahrtsverbände, die jedoch nicht den Kirchengemeinden unterstehen, bisweilen jedoch mit diesen Zusammenarbeiten. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Arbeiterwohlfahrt, das Rote Kreuz und andere gemeinnützige Organisationen.
Das besondere an diesen Trägern ist, dass sie aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit keine Gewinne erzielen dürfen und etwaige Überschüsse entsprechend der vorliegenden Satzung wieder für die Einrichtung verwenden müssen.
Privat-gewerbliche Trägergesellschaften