Altenheim
Eine weitere, dem Altenwohnheim nahe verwandte Wohnart ist das Altenheim. Im Gegensatz zum Altenwohnheim steht dem Bewohner des Altenheims zumeist nur ein Zimmer und unter Umständen ein kleines Badezimmer zur Verfügung. Größere sanitäre Anlagen werden als Gemeinschaftsraum angeboten. Innerhalb dieser Räumlichkeiten ist er jedoch frei in der Gestaltung seines Raumes und seiner Zeit. Die Mahlzeiten werden in der Regel in einem Gemeinschaftsraum eingenommen, was jedoch auf Wunsch auch im Zimmer getan werden kann.
Diese Wohnweise ist vor allem dann zu empfehlen, wenn stärkere Einschränkungen den Senioren das selbständige Wohnen nicht mehr ermöglichen und / oder er leicht pflegebedürftig ist. Entsprechend müssen dabei durch das engere Zusammenleben mit anderen Senioren auch mehr Kompromisse geschlossen werden. Dies kann beispielsweise beinhalten, dass am Abend frühere Ruhezeiten gelten, als im Altenwohnheim, um früh schlafende Mitbewohner nicht zu stören. Gerade in Bezug auf die Ruhezeiten und die allgemeine Lautstärke ist besondere Rücksichtnahme gegenüber den anderen Altenheimbewohnern erforderlich.
Im Gegenzug für die erhöhte Erforderlichkeit von Kompromissen sind im Altenheim rund um die Uhr examinierte Pflegekräfte vor Ort, die sich um die Bewohner des Altenheimes kümmern und diese nach Bedarf versorgen. Dennoch wird auch bei dieser Wohnart sehr darauf geachtet, den Bewohnern ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung und Privatsphäre innerhalb der Möglichkeiten des Heimes zu erhalten. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass diese sich möglichst nicht durch Bevormundung in ihrer Würde beeinträchtigt fühlen und dennoch sicher betreut altern können.
Altenpflegeheim