Beratung und Betreuung

Erster Ansprechpartner für den Bewohner einer Altenwohnstätte ist vom Träger mit dieser Aufgabe betreute Heimleitung. Hier sollte dem Bewohner eine vertrauenswürdige Person gegenübertreten, die bei Problemlösungen oder der Vermeidung von Problemen im Zusammenhang mit der Wohnstätte behilflich ist.

Kann dem Bewohner bei der Problemlösung nicht weiter geholfen werden oder bestehen die Probleme im Zusammenhang mit der Heimleitung, besteht als weitere Möglichkeit die Heimaufsicht zur Verfügung. Diese ist ebenfalls Ansprechpartner für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Heimgesetzes und kann Missstände durch Auflagen und Anordnungen beseitigen lassen.
Fehler und Enttäuschungen vermeiden

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