Betreutes Wohnen
Das Betreute Wohnen ist eine erweiterte Form der Seniorenwohnung. Häufig handelt es sich dabei um mehrere seniorengerechte bzw. barrierefreie Eigentums- und / oder Mietwohnungen in einem Wohnkomplex oder einer Wohnanlage. Die Betreuung findet im Regelfall durch eine Gesellschaft statt, die sich sowohl um den Zustand der Gesamtanlage (daher bisweilen auch Seniorenwohnanlagen genannt) kümmern, als auch um die Belange der Bewohner.
Das besondere am Betreuten Wohnen ist die vollständige Eigenständigkeit innerhalb des Wohnkomplexes. Auf Wunsch kann an Gemeinschaftsveranstaltungen teilgenommen, Betreuungsangebote wie Haushaltshilfe, Einkaufsdiensten oder ambulante Krankenpflege in Anspruch genommen werden, es ist aber keinerlei Verpflichtung dazu gegeben.
Man könnte das Betreute Wohnen auch als die moderne Variante des Altenwohnheims betrachten, welche sich den Bedürfnissen der heutigen Senioren etwas mehr angepasst hat. Diese Anpassung macht sich vor allem in Form von veränderten Platzverhältnissen (Wohnungen im Betreuten Wohnen bieten vergleichsweise große Wohnflächen an) sowie dem Gesamtangebot bemerkbar.
Ein gravierender Unterschied zum Altenwohnheim ist jedoch vor allem der rechtliche Status. Während das Altenwohnheim seinem Namen entsprechen rechtlich zu den Heimeinrichtungen gezählt und als solche dem Heimgesetz zum Schutz der Bewohner unterliegen, wird das Betreute Wohnen im rechtlichen Sinne als eigenständiger Haushalt angesehen, mit allen Rechten und Pflichten eines Mieters oder Eigentümers innerhalb einer Hausgemeinschaft bei Eigentumswohnungen.
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