Leistungen der räumlichen Gestaltung
Die Heimmindestbauverordnung regelt die Grundausstattung der Räumlichkeiten für die Bewohnder der Altenwohnstätte im allgemeinen. Darin sind jedoch keine einzuhaltenden Qualitätsstandards fegehalten, sondern lediglich Vorgaben über das Vorhandensein einer Ausstattung, beispielsweise einer regulierbaren Heizung, festgelegt.
Selbst prüfen sollte man daher die seine persönlichen Ansprüche, die man für das eigene Wohlbefinden benötigt verglichen mit den angebotenen Vorgaben:
- Sind die Fenster und Türen frei von Zugluft, gut isoliert, andererseits aber auch leicht zu öffnen?
- Ist die Raumtemperatur frei an das persönliche Empfinden anpassbar, beispielsweise mit einem Thermostatregler?
- Wie gestaltet sich die Bodenbeschaffenheit in den Räumlichkeiten? Rutschfeste Fliesen, Parkett, Laminat oder gut verlegte, wellenfreie Teppiche?
- Ist das Gebäude oder die Anlage barrierefrei eingerichtet? Sind Fahrstühle, Treppen, Türdurchgänge auch mit Gehhilfen und Rollstühlen zu bewältigen? Sind die Gemeinschaftsräume gut erreichbar?
- Wie sind die sanitären Anlagen eingerichtet? Im Altenheim – Je Zimmer separat oder Gemeinschaftsbad?
- Ist das Gebäude übersichtlich und gut strukturiert aufgeteilt?
- Gibt es Aussenanlagen, Cafés und Einkaufsmöglichkeiten direkt im Haus, die ebenfalls barrierefrei zu erreichen sind?
Leistungen zur Speisenversorgung