Grundversorgungsleistungen

Das Pflegeversicherungsgesetz regelt, dass die Leistungen und ihre entsprechenden Kosten in anfallenden Rechnungen unterschiedlicher Bereiche gegliedert sein müssen. Dabei wird unterschieden in Unterbringung (so genannte Hotelkosten), Verpflegung und Betreuung. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt dabei nur die Leistungen der grundlegend erforderlichen Pflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Alle darüber hinaus gehenden Leistungen müssen von der Seite des Heimbewohners getragen werden, das heißt vom Heimbewohner selbst, seinen Angehörigen oder gegebenenfalls der Sozialkasse.

Bisweilen gibt es auch heute noch Häuser, die keine Verträge mit der Pflegekasse geschlossen haben. In diesem Fall müssen die Rechnungen genau auf die Auszeichnung der Sonderleistungen und zusätzlichen Kostenposten geprüft werden, da diese vom Altenheimbewohner selbst mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden müssen. Ist die Rechnungsstellung dann nicht detailliert genug ausgeführt, kann es passieren, dass die Pflegekasse die Kosten nicht oder nur in Teilen übernimmt.
Leistungen der räumlichen Gestaltung

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