Leistungsspektrum

Mit Ausnahme vom Betreuten Wohnen, welches rein rechtlich nicht als Heimunterbringung sondern als eigenständiger Haushalt angesehen wird, unterliegen die Wohnmodelle dem Heimgesetz und müssen gewisse Grundleistungen für den Heimbewohner erbringen. Zu diesen Grundleistungen kommen je nach Haus und Träger weitere Leistungsangebote hinzu.

Das Haus ist verpflichtet, im Vorfeld mittels einem Hausprospekt oder vergleichbaren Unterlagen über das genaue Leistungsspektrum sowie die dazugehörigen Entgelte bereits vor Abschluss des Heimvertrages zu informieren.

Aus diesen Unterlagen muss klar ersichtlich sein, welche Leistungen vom Haus als generelle Leistungen angeboten werden und somit im Heimentgelt enthalten sind und welche als Zusatz- oder Sonderleistungen dem normalen Heimentgelt hinzugerechnet werden müssen.

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