Kosten und Finanzierung der Altenwohnstätte

Die Kosten für die Unterbringung in einer Altenwohnstätte werden auch als Heimentgelt bezeichnet. Hierunter versteht man sämtliche anfallenden Kosten für die Unterkunft, die Versorgung mit Speisen sowie weitere in Anspruch genommene Leistungen wie Pflege, ärztliche Versorgung, Reinigung der Räumlichkeiten und Zusatzangebote.

Da das Leistungsangebot stark schwanken kann, sollte man einen Kostenvergleich stets auch um den Leistungsvergleich ergänzen, um sich ein aussagekräftiges Gesamtbild machen zu können. Zumeist liegt das Angebot der einfachsten Versorgung in der Höhe der von der Pflegekasse bezahlten Leistungen, um auch finanziell eingeschränkten Menschen die Versorgung in einer Altenwohnstätte grundlegend zu ermöglichen. Von der Pflegekasse werden dabei die Kosten für die Grundversorgung zuzüglich der hauswirtschaftlichen Versorgung übernommen. Entsprechend der Bedürftigkeit des betroffenen Senioren sind diese Beträge gestaffelt.

Reichen die persönlichen finanziellen Mittel nicht aus, um die Differenz zwischen den anfallenden Kostensätze mit den Zahlungen der Pflegeversicherung zu decken, besteht die Möglichkeit, weitere Zuschüsse vom Sozialamt wie Sozialhilfe oder Wohngeld zu beantragen.

Des weiteren fallen insbesondere in Wohnheimen eine Kaution (in der Regel zwei Monatsmieten) oder ein Wohndarlehen an, welche vom künftigen Bewohner des Hauses zu leisten sind.

Um sich einen genauen Überblick über Leistungen, Kosten und Angebote leichter verschaffen zu können, ist es sinnvoll, sich einen Mustervertrag des Heimvertrages sowie die Hausordnung zusätzlich zu den üblichen Hausprospekten übersenden zu lassen.
Privatsphäre, Sicherheit und Schutz

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