Anschaffung von Hilfsmitteln
Zu den Hilfsmitteln gehören all jene Gegenstände, die den Menschen mit eingeschränkter Selbständigkeit unterstützen, seinen Alltag weiterhin allein zu bewältigen. Zumeist betrifft die Nutzung von Hilfsmitteln Einschränkungen aus gesundheitlichen Gründen, wenn die Fortbewegung oder die Bewegungsfähigkeit an sich eingeschränkt ist. Dazu zählen beispielsweise Gehhilfen, Rollstühle, aber auch eventuell notwendige Treppenlifte.
Ein Recht auf das so genannte „barrierefreie Wohnen“ gibt es nicht, doch hat man ein Recht darauf, ohne Einschränkungen in seine Wohnung zu gelangen. Entsprechend kann beispielsweise der Einbau eines Treppenliftes auch in einem Mietshaus vom Vermieter lediglich aus bautechnischen Gründen verweigert werden, was aber durch die große Auswahl an Treppenliften eher selten ist.
Voraussetzung ist jedoch, dass nach dem Einbau eines solchen Hilfsmittels das Treppenhaus wieder in den Ursprungszustand versetzt werden kann, ohne erneut umfangreiche Umbaumaßnahmen in Angriff nehmen zu müssen. Die Kosten fallen dabei grundsätzlich dem Bedürftigen zur Last und sind von diesem in voller Höhe zu tragen.
Des weiteren gibt es beispielsweise für den Sanitärbereich die Möglichkeit, zusätzliche Festhaltegriffe zu befestigen oder Ein- und Ausstiegshilfen für Dusche und Badewanne. Auf diese Art wird gerade im Bereich bezogen auf die Intimpflege die Privatsphäre des Menschen möglichst lange erhalten.
Umbaumaßnahmen im Wohnbereich